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Kostenübernahme

Die Kosten für die Meningokokken-C-Impfung werden deutschlandweit von den gesetzlichen Krankenkassen in jedem Fall übernommen, wenn Sie im 2. Lebensjahr der Kinder erfolgt.

Empfehlung und Nachholimpfung 

Die Schutzimpfung gegen Meningokokken C mit einem so genannten Konjugatimpfstoff sollte nach der Empfehlung der STIKO im zweiten Lebensjahr erfolgen, also bald nach dem ersten Geburtstag. Wurde dieser Termin versäumt, empfiehlt die STIKO eine schnellstmögliche Nachholimpfung durch den Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt. Erfolgt die Impfung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen hierfür die Kosten tragen.

Kostenübernahme für Meningokokken-C-Impfung

In der Tabelle und Graphik finden Sie entsprechende Hinweise zu den bestehenden Regelungen.


 

KV-Region

Kostenübernahme GKV

Bayern

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Baden-Württemberg

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Berlin

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Brandenburg

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Bremen

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Hamburg

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Hessen

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Mecklenburg-Vorpommern

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Niedersachsen

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Nordrhein

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Rheinland-Pfalz

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Saarland

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Sachsen

für Impfungen ab dem 3. Lebensmonat bis zum 18. Lebensjahr

Sachsen-Anhalt

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Schleswig-Holstein

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Thüringen

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

Westfalen-Lippe

für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungen und die Empfehlungen auch kurzfristig ändern können. Wir bemühen uns selbstverständlich, die Tabelle aktuell zu halten, Sie stellt aber keinesfalls eine rechtsverbindliche Erklärung dar.
Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme fragen.


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Wann werden die Kosten der Meningokokken C-Impfung übernommen?



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