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Die Schutzimpfung gegen Meningokokken C mit einem so genannten Konjugatimpfstoff sollte nach der Empfehlung der STIKO im zweiten Lebensjahr erfolgen, also bald nach dem ersten Geburtstag. Wurde dieser Termin versäumt, empfiehlt die STIKO eine schnellstmögliche Nachholimpfung durch den Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt. Erfolgt die Impfung vor Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen hierfür die Kosten tragen.
In der Tabelle und Graphik finden Sie entsprechende Hinweise zu den bestehenden Regelungen.
| KV-Region | Kostenübernahme GKV |
| Bayern | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Baden-Württemberg | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Berlin | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Brandenburg | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Bremen | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Hamburg | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Hessen | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Niedersachsen | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Nordrhein | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Rheinland-Pfalz | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Saarland | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Sachsen | für Impfungen ab dem 3. Lebensmonat bis zum 18. Lebensjahr |
| Sachsen-Anhalt | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Schleswig-Holstein | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Thüringen | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
| Westfalen-Lippe | für Impfungen im 2. Lebensjahr, Nachholimpfungen bis zum 18. Lebensjahr möglich |
Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungen und die Empfehlungen auch kurzfristig ändern können. Wir bemühen uns selbstverständlich, die Tabelle aktuell zu halten, Sie stellt aber keinesfalls eine rechtsverbindliche Erklärung dar.
Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme fragen.
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